In den Geschäftsbereich Kinder- und Jugendhilfe fallen beispielsweise Kindergärten, ein Heilpädagogisches Heim, 2 Mutter-Kind-Häuser und eine Schule. Für diese Einrichtungen gelten die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an Gemeinschaftseinrichtungen.
In diesen Bereichen ist es ebenso wichtig, dass Lebensqualität und das soziale Umfeld der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden. Doch gerade in Gemeinschaftseinrichtungen stellt der Umgang mit Infektionen bei Mitarbeitern und Eltern eine besondere Herausforderung dar.
Der Zentralbereich Hygiene und Infektiologie unterstützt die Einrichtungen durch Schulungen, das Erstellen und die Aktualisierung von Hygiene- und Desinfektionsplänen aber auch durch persönliche Betreuung und Beratung vor Ort in den einzelnen Einrichtungen.
Auch die Lebensmittelhygiene spielt in diesen Einrichtungen mit Essensversorgung eine große Rolle. Hier unterstützt der Zentralbereich Hygiene und Infektiologie ebenfalls mit Schulung der Mitarbeiter und die Erstellung und Aktualisierung der Hygiene- und Desinfektionspläne.
Die für den Geschäftsbereich freigestellte Hygienefachkraft, die Krankenhaushygienikerin aber auch alle anderen Teammitglieder stehen den Mitarbeitern, wie auch den Eltern und Betreuern bei Bedarf gerne beratend zur Seite.